Ich prüfe Ihr Gutachten des Medizinischen Dienstes auf Plausibilität, identifiziere pflegefachliche Ansatzpunkte für einen Widerspruch und unterstütze Sie auf Wunsch mit einer pflegewissenschaftlichen Stellungnahme.
Sie haben einen Pflegegrad bekommen, aber er passt aus Ihrer Sicht nicht zum tatsächlichen Pflegeaufwand.
Trotz offensichtlichem Hilfebedarf wurde der Antrag abgelehnt – die Begründung erscheint Ihnen nicht stimmig.
Die Punktverteilung in den Bewertungsmodulen widerspricht Ihrem Eindruck vom Begutachtungstermin.
Sie überlegen, Widerspruch einzulegen, wissen aber nicht, ob Aussicht auf Erfolg besteht und wie Sie argumentieren sollen.
Beantworten Sie acht Schlüsselfragen – aus jedem Begutachtungsmodul mindestens eine – und erhalten Sie eine grobe Hochrechnung als erste Orientierung. Bearbeitung: ca. 3–4 Minuten.
Sie wählen Ihr Paket und füllen ein kurzes Formular mit den wichtigsten Eckdaten aus.
Sie erhalten von mir die Bestätigung, den verschlüsselten Upload-Link und einen Selbsteinschätzungs-Bogen als PDF.
Sie füllen den Bogen mit Beobachtungen aus dem Pflegealltag aus (ca. 20–25 Min) und laden ihn zusammen mit Gutachten und Bescheid passwortgeschützt hoch.
Ich vergleiche das Gutachten mit Ihrer Pflegerealität, bewerte die Erfolgsaussichten und erstelle die Einschätzung.
Sie erhalten die Einschätzung als PDF – je nach Paket plus Beratungsgespräch und pflegewissenschaftliche Stellungnahme zur Unterstützung Ihres Widerspruchs.
Alle Pakete enthalten den strukturierten Selbsteinschätzungs-Bogen als Grundlage. Je nachdem, ob Sie nur eine Einschätzung brauchen oder die Widerspruchsbegleitung gleich mit – Sie entscheiden, wie viel Unterstützung Sie wollen.
Stefan Palmowski ist Diplom-Pflegewissenschaftler (FH), Gesundheits- und Krankenpfleger und seit 2001 als Sachverständiger für die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach SGB XI tätig. Als Autor des Verbraucherzentrale-Ratgebers „Das Pflegegutachten" – inzwischen in der 7. Auflage – kennt er die Bewertungsmodule des Medizinischen Dienstes aus dem Effeff.
Seine Erfahrung speist sich aus Tätigkeiten bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, der Bertelsmann Stiftung und heute an der Universität Witten/Herdecke. Als Patientenvertreter im Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe kennt er das System auch von innen.
Gegen den Bescheid Ihrer Pflegekasse (Pflegegrad-Einstufung oder -Ablehnung) können Sie Widerspruch einlegen. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids. Wichtig: Es zählt das Zugangsdatum, nicht das Datum auf dem Bescheid. Wenn die Frist knapp wird, empfehle ich die Express-Bearbeitung in 24–48 Stunden – oder einen formlosen vorsorglichen Widerspruch ohne Begründung, den Sie später nachreichen können.
Der Bogen ist ein PDF, das ich Ihnen nach der Bestellung schicke. Er fragt strukturiert die tatsächliche Pflegerealität ab – mit denselben Modulen, die auch der Medizinische Dienst nutzt. So bekomme ich Ihre Sicht der Pflegesituation und kann sie direkt mit dem MD-Gutachten vergleichen. Genau dort entstehen die meisten Diskrepanzen, die im Widerspruch erfolgreich angegriffen werden können.
Der Bogen umfasst rund 30 Items in sechs Modulen und ist in 20–25 Minuten ausgefüllt. Sie können ihn am Computer ausfüllen oder ausdrucken und von Hand ausfüllen.
Nein. Mein Check ist eine fachliche Zweitmeinung zu Ihrem MD-Gutachten – keine amtliche Begutachtung. Er hilft Ihnen, die Qualität der vorliegenden Begutachtung einzuschätzen und einen aussichtsreichen Widerspruch vorzubereiten. Eine erneute amtliche Begutachtung erfolgt im Widerspruchsverfahren durch den Medizinischen Dienst selbst.
Eine Erfolgsgarantie kann ich aus zwei Gründen nicht geben: Erstens entscheidet der Medizinische Dienst bzw. die Pflegekasse, nicht ich. Zweitens hängt das Ergebnis stark davon ab, wie sich der Pflegebedarf zwischen Erst- und Zweitbegutachtung darstellt. Mein Check zeigt Ihnen jedoch vorab, welche pflegefachlichen Argumente für einen Widerspruch sprechen und wie stark diese sind – als fundierte Grundlage für Ihre Entscheidung.
Pflegegutachten enthalten besonders schutzwürdige Gesundheitsdaten. Deshalb arbeite ich konsequent mit verschlüsselten Upload-Links über einen DSGVO-konformen deutschen Cloud-Anbieter (IONOS HiDrive). Das Passwort erhalten Sie auf einem zweiten Weg (per SMS oder zweiter E-Mail). Nach 90 Tagen werden alle Unterlagen automatisch gelöscht. Details finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.
Privatpersonen zahlen per Vorkasse-Überweisung, sobald Sie Ihre Bestellbestätigung erhalten haben. Institutionelle Auftraggeber (Beratungsstellen, Vereine, Verbände) können auf Anfrage eine Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel erhalten – bitte im Bestellformular angeben.
Im Widerspruchsverfahren gegen die Pflegekasse nicht zwingend. Ein Widerspruch kann von Ihnen selbst oder mit fachlicher Unterstützung wie meiner verfasst werden. Erst wenn Sie nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid Klage vor dem Sozialgericht erheben wollen, kann eine anwaltliche Vertretung sinnvoll sein – das ist aber ein separater Schritt nach dem Widerspruchsverfahren.
Im Standard-Verfahren erhalten Sie Ihre Einschätzung innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang aller Unterlagen. Mit der Express-Option in 24–48 Stunden. Bei Bestellung auf einen Sonn- oder Feiertag verlängert sich die Express-Frist entsprechend auf den nächsten Werktag.
Je früher Sie Ihr Gutachten prüfen lassen, desto mehr Zeit bleibt Ihnen für einen fundierten Widerspruch.
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